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Kostenübernahme durch die Krankenversicherung
Die Kosten für eine osteopathische Behandlung werden von vielen gesetzlichen und privaten Krankenkassen ganz oder teilweise erstattet. Bitte erkundigen Sie sich vorab bei Ihrer Krankenkasse nach den genauen Erstattungsbedingungen. Viele gesetzliche Krankenkassen verlangen:
- eine Überweisung durch einen Arzt
- Nachweis einer anerkannten beruflichen Qualifikation.
Private Krankenversicherung & Zusatzversicherung
Für privat versicherte Patienten und Patienten mit einer Zusatzversicherung, die Leistungen von Heilpraktikern abdeckt, erfolgt die Abrechnung gemäß der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH).
Dies kann in Einzelfällen zu Kosten führen, die von den Standardgebühren abweichen.
Terminabsagen
Sie können Ihren Termin bis zu 24 Stunden im Voraus kostenlos absagen.
Bei kurzfristigen Absagen oder Nichterscheinen wird der Termin in Rechnung gestellt.
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